Jahreshauptversammlung am 20.03.2023 um 20:00 Uhr

Hallo Sportfreunde,

der Vorstand des Badminton Trebbin e.V. lädt Euch recht herzlich zur Jahreshauptversammlung 2021 am Montag, 20. März 2023 um 20:00 Uhr in der Turnhalle ein.

Nach § 9 Absatz 4 der Satzung können an die Mitgliederversammlung Anträge gestellt werden. Diese sind bis zum 13. März 2023 an den Vorstand des Badminton Trebbin e.V. einzureichen.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Bestätigung der Tagesordnung und Bestimmung des Versammlungsleiters und Protokollführers
  3. Verlesung des Protokolls vom 21. März 2022
  4. Aussprache und Beschlussfassung zu den Anträgen (soweit Anträge vorliegen)
  5. Verlesung des Rechenschaftsberichtes des Badminton Trebbin e.V.
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Aussprache zu den Berichten und Bestätigung der Berichte
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Wahl der Wahlkommission
  10. Aufstellung der neuen Kandidaten
  11. Abstimmung der Wahlart
  12. Wahlen des Vorstandes
  13. Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Konstituierung und Vorstellung des neuen Vorstandes
  14. Wahl der Kassenprüfer
  15. Gesundheitsschutzbelehrung
  16. Sonstiges

2G beim Training

Beim Training des Badminton Trebbin e.V. gilt die sog. 2G-Regel. Zutritt wird nur vollständig geimpften und genesenen Personen gewährt.

Der entsprechende Nachweis ist zu jedem Training mitzubringen!

Nachtrag:

Aktuell gelten keine Corona-bedingten Einschränkungen.

Jahreshauptversammlung 2021

Bei der Jahreshauptversammlung am 15. November 2021 wurde der Vorstand des Badminton Trebbin e.V. einstimmig wiedergewählt.

Liebe Vereinsmitglieder,

der Vorstand des Badminton Trebbin e.V. lädt Euch recht herzlich zur Jahreshauptversammlung 2021 ein. Die Versammlung findet am 15. November 2021 um 18.00 Uhr in der Turnhalle statt.

Es geht wieder los!

Es freut uns sehr, euch hier mitteilen zu können, dass wir ab Juni das Badmintontraining wieder aufnehmen dürfen.

Das erste Training wird am 07. Juni 2021 stattfinden.

Kein Training am 14.6.2021, 21.6.2021, 26.7.2021 und 2.8.2021. An den anderen Montagen, auch in den Sommerferien, kann trainiert werden.

Voraussetzungen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb des Badminton Trebbin e.V.

  • Inzidenz von unter 100
  • Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln
  • regelmäßiger Austausch der Raumluft

    Vereinsmitglieder müssen symptomfrei sein (Geimpfte gelten als asymptomatisch) und entweder:
    a) einen negativen Testnachweis vorlegen der nicht älter als 24 Stunden ist
    a. vor Ort unter Aufsicht eines Mitgliedes des Vereinsvorstandes
    b. im Rahmen einer betrieblichen Testung
    c. von einem anerkannten Testzentrum
    b) einen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion vorlegen, die durch einen PCR (oder ähnlichen Test) bestätigt wurde und mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt
    c) einen Nachweis vorlegen, dass sie vollständig mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut anerkannten Impfstoff vor mindestens 14 Tagen geimpft wurden

Sonstiges

  • Erfassung der Personendaten aller Sportausübenden (4 Wochen Aufbewahrung)
  • maximal 40 Personen in der Halle
  • Der Verein muss sicherstellen, dass Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume etc. nicht zugänglich sind. Lediglich die Toiletten im Eingangsbereich sind zu nutzen.
  • Nach dem Training sind alle gemeinschaftlich genutzten Gegenstände zu desinfizieren (Netz, Stangen, Bank etc.).

Viel Spaß beim Spielen!

Euer Vorstand